Die Förderung besteht in einem pauschalierten Zuschuss für das Lehrlingseinkommen durch den waff für das erste Jahr der Ausbildung im Lehrbetrieb:
1. Lehrjahr: max. 9 Monate à € 1.100,–
2. Lehrjahr (bei Lehrzeitanrechnungen): max. 10 Monate à € 1.500,–
Voraussetzungen:
Wiener Lehrbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien. Ausgenommen sind: Ausbildungsbetriebe des Bundes, Gebietskörperschaften, politische Parteien sowie selbständige Ausbildungseinrichtungen gemäß §§ 29, 30 und 30 b BAG
Lehrling mit Wohnort Wien
Lehrverhältnis mit Lehrzeit-Beginn ab 01.05.2023
Lehrverhältnis wurde nicht während der gesetzlichen Probezeit aufgelöst
Es wird keine sonstige Förderung (z.B. des AMS) für das Lehrverhältnis beansprucht
Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate ab Beginn der Lehrzeit im Lehrbetrieb erfolgen
Die Antragstellung ist nur online beim waff möglich: https://www.waff.at/unternehmen/klimaschutz-lehrausbildungspraemie/
Erstmalige Ausbildung von Lehrlingen – waff-Förderung: Für Betriebe, die erstmals in Wien Lehrlinge ausbilden (Vorlage eines gültigen Feststellungsbescheides) oder seit mindestens fünf Jahren keine Lehrlinge in Wien mehr ausgebildet haben, gibt es eine spezielle Förderung. Antragsformulare und nähere Informationen finden Sie unter: https://www.waff.at/unternehmen/ausbildungsbetrieb-neu/
Förderungen des Bundes für Lehrbetriebe:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html
Das AMS fördert Lehrbetriebe für bestimmte Zielgruppen von Lehrlingen.
Voraussetzung ist dabei immer, dass der künftige Lehrling beim AMS gemeldet ist und der Lehrbetrieb vor Abschluss des Lehrvertrages mit dem AMS Kontakt hatte.
Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen zu Lehrlingsförderungen haben:
Ihr Team Lehrlingsstelle-Förderungen
Wirtschaftskammer Wien
+43 (1) 514 50-2460